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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von fotografischen und videografischen Dienstleistungen zwischen der Conz Production GmbH (nachfolgend "Fotograf" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt).

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von fotografischen und videografischen Dienstleistungen durch den Fotografen.

  2. Die Art und der Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, den Fotografen über alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Umstände zu informieren.

III. Leistungen des Fotografen

  1. Vorbehalten bleiben ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Fotografen und dem Kunden. Der Fotograf ist berechtigt, bei der Ausführung der Dienstleistungen selbständig tätig zu werden.

  2. Der Fotograf ist berechtigt, bei der Ausführung der Dienstleistungen Hilfspersonen seiner Wahl einzusetzen.

  3. Der Fotograf ist berechtigt, die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Orte, Personen und Gegenstände auszuwählen.

  4. Der Fotograf ist berechtigt, die Auswahl der technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel sowie der Mittel zu ihrer Umsetzung selbständig zu treffen.

IV. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Fotografen die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten, Personen und Gegenstände, die für die Erbringung der Dienstleistung notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Lizenzen.

  4. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, ist der Fotograf berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als fünf Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zudem steht ihm eine Entschädigung zu, die 50 % der vereinbarten Vergütung beträgt.

  6. Der Fotograf hat jedoch die Pflicht, dem Kunden alle entstandenen Kosten aufzuschlüsseln und zu belegen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht dem Kunden nachvollziehen zu können, welche Kosten angefallen sind.

  7. Sollte der Fotograf aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) die vereinbarte Leistung nicht erbringen können, ist er verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und ihm gegebenenfalls einen Ersatzfotografen anzubieten.

  8. Falls kein Ersatzfotograf gefunden werden kann oder der Kunde mit einem Ersatzfotografen nicht einverstanden ist, werden bereits geleistete Zahlungen in vollem Umfang zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Schadensersatz, besteht nicht.

  9. Diese Regelungen sind in der Regel Bestandteil eines Vertrags zwischen Fotograf und Kunde und dienen dazu, ein faires und transparentes Verhältnis zwischen beiden Parteien zu schaffen.

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